Aus unseren Briefen
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Automobil: Pebble Beach im Rückwärtsgang
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Zur Situation: Jamaika alternativlos
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Vermögensverwaltung: Konstanter Einsatz eigener Produkte
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Zur Situation: Kampf um die Währungshoheit
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Thailand | THB: Der Tourismus legt zu
aus FUCHS-DEVISEN 39. Jahrgang / 37 vom 15.09.2017
FUCHS in den Medien
- salzburg.com, 1.12.2016 - Salzburger Bankhaus Spängler erhielt wichtige Banken-Awards
- Vorarlberg Online, 24.11.2016 - Hypo Vorarlberg mit gutem Ergebnis beim Fuchsbriefe-Test
- weltjournal.de, 22.11.2016 - Fuchs-Report bescheinigt Walser Privatbank sehr gute Leistungen in der Vermögensverwaltung
- private banking magazin, 18.11.2016 - Jörg Richter im Interview: Nur wenige Häuser können in der Beratung das Zinsrisiko benennen
Performance Projekt
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| bAV Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis September 2009 Scheiden tut weh! Und seit dem 1. September 09 mit dem neuen Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersvorsorge nun auch dem Arbeitgeber! Denn bei Scheidung einer Mitarbeiter-Ehe müssen sämtliche Rentenanwartschaften zwischen den Partnern geteilt werden, auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Das verkompliziert die Verwaltung dieser Versorgungsverträge erheblich und wird auch die Einstellungspraxis in den Betrieben beeinflussen. Hat ein Mitarbeiter eine bAV mit mehreren Bausteinen abgeschlossen, wird es richtig kompliziert! Denn der Arbeitgeber muss bei dessen Scheidung die Aufteilung der Anwartschaften selbst berechnen und dabei jeden Baustein einzeln betrachten und gerecht aufteilen. Der geschiedene Partner des Mitarbeiters wird dabei häufig wie ein eigener Mitarbeiter in das betriebliche Versorgungswerk aufgenommen. Hinzu kommen zahlreiche bürokratische Abläufe, um die sich die Personalabteilung kümmern muss. So wird zu Beginn eines Scheidungsverfahrens vom Familiengericht ein Formular zugestellt, in das alle bAV-Anwartschaften eingetragen werden müssen, unabhängig vom Versorgungsträger. Diverse Auskunftsbögen für jede einzelne Anwartschaft müssen zusätzlich bearbeitet werden. Der Arbeitgeber übernimmt dazu auch noch die Koordination der externen Versorgungsträger (z. B. Pensionskassen, Versicherungen usw.), wenn die bAV dort angesiedelt ist. Die Krönung: Unternehmer werden durch den neuen Versorgungsausgleich in eine größere Haftung genommen und müssen betriebliche Risiken (z. B. Liquiditätsrisiko) eingehen. FUCHS Fazit: Arbeitgeber werden viel Arbeit mit dem neuen Versorgungsausgleich haben. Wir haben für Sie eine ausführliche Publikation zu diesem Thema erarbeitet: Der neue FUCHS REPORT ?bAV ? Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis? Kompakte Informationen für Ihre Personalabteilung.
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