Aus unseren Briefen
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Automobil: Pebble Beach im Rückwärtsgang
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Zur Situation: Jamaika alternativlos
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Vermögensverwaltung: Konstanter Einsatz eigener Produkte
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Zur Situation: Kampf um die Währungshoheit
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Thailand | THB: Der Tourismus legt zu
aus FUCHS-DEVISEN 39. Jahrgang / 37 vom 15.09.2017
FUCHS in den Medien
- salzburg.com, 1.12.2016 - Salzburger Bankhaus Spängler erhielt wichtige Banken-Awards
- Vorarlberg Online, 24.11.2016 - Hypo Vorarlberg mit gutem Ergebnis beim Fuchsbriefe-Test
- weltjournal.de, 22.11.2016 - Fuchs-Report bescheinigt Walser Privatbank sehr gute Leistungen in der Vermögensverwaltung
- private banking magazin, 18.11.2016 - Jörg Richter im Interview: Nur wenige Häuser können in der Beratung das Zinsrisiko benennen
Performance Projekt
FUCHS Pressemitteilungen |
03. April 2008 |
P R E S S E M I T T E I L U N G
Berlin, 3. April 2008 - Das Landgericht Hamburg hat die Zivilklage eines Beratungsunternehmens für Arbeitszeitkonten gegen den Verlag FUCHSBRIEFE in allen Punkten abgewiesen.
Die Dr. Musil & Cie. GmbH hatte bei einem von den FUCHSBRIEFEN veröffentlichten Anbietertest stark unterdurchschnittlich abgeschnitten. Das Unternehmen versuchte daraufhin, dem Berliner Verlag die weitere Verbreitung des Testergebnisses zu untersagen.
Diese Unterlassungsklage wies das Landgericht Hamburg zurück (Geschäfts-Nr.: 324 O 658/07). Dr. Musil & Cie. scheiterte außerdem mit dem Versuch, hilfsweise die Verbreitung verschiedener einzelner Textpassagen über sich untersagen zu lassen. Das Gericht folgte auch diesem Ansinnen des Klägers nicht; es beanstandete keine einzige der bemängelten Textpassagen. FUCHSBRIEFE hatte das Testergebnis im Frühjahr 2007 in seinem Report "Lebensarbeitszeitkonten" veröffentlicht.
Da der Kläger nicht in Berufung ging, ist das Urteil rechtskräftig. FUCHSBRIEFE sieht sein Testverfahren durch den positiven Ausgang des Gerichtsprozesses bestätigt. Der Verlag wird die Anbieter von Arbeitszeitkonten auch zukünftig nach dem bisherigen Schema vergleichen und bewerten. Der nächste FUCHS-Report zu diesem Thema erscheint voraussichtlich Anfang Mai 2008.
Landgericht Hamburg weist Klage gegen FUCHSBRIEFE-Test von Arbeitszeitkonten-Anbietern in allen Punkten ab
Berlin, 3. April 2008 - Das Landgericht Hamburg hat die Zivilklage eines Beratungsunternehmens für Arbeitszeitkonten gegen den Verlag FUCHSBRIEFE in allen Punkten abgewiesen.
Die Dr. Musil & Cie. GmbH hatte bei einem von den FUCHSBRIEFEN veröffentlichten Anbietertest stark unterdurchschnittlich abgeschnitten. Das Unternehmen versuchte daraufhin, dem Berliner Verlag die weitere Verbreitung des Testergebnisses zu untersagen.
Diese Unterlassungsklage wies das Landgericht Hamburg zurück (Geschäfts-Nr.: 324 O 658/07). Dr. Musil & Cie. scheiterte außerdem mit dem Versuch, hilfsweise die Verbreitung verschiedener einzelner Textpassagen über sich untersagen zu lassen. Das Gericht folgte auch diesem Ansinnen des Klägers nicht; es beanstandete keine einzige der bemängelten Textpassagen. FUCHSBRIEFE hatte das Testergebnis im Frühjahr 2007 in seinem Report "Lebensarbeitszeitkonten" veröffentlicht.
Da der Kläger nicht in Berufung ging, ist das Urteil rechtskräftig. FUCHSBRIEFE sieht sein Testverfahren durch den positiven Ausgang des Gerichtsprozesses bestätigt. Der Verlag wird die Anbieter von Arbeitszeitkonten auch zukünftig nach dem bisherigen Schema vergleichen und bewerten. Der nächste FUCHS-Report zu diesem Thema erscheint voraussichtlich Anfang Mai 2008.
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