Aus unseren Briefen
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Automobil: Pebble Beach im Rückwärtsgang
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Zur Situation: Jamaika alternativlos
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 74 vom 25.09.2017 -
Vermögensverwaltung: Konstanter Einsatz eigener Produkte
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Zur Situation: Kampf um die Währungshoheit
aus FUCHS-BRIEFE 71. Jahrgang / 72 vom 18.09.2017 -
Thailand | THB: Der Tourismus legt zu
aus FUCHS-DEVISEN 39. Jahrgang / 37 vom 15.09.2017
FUCHS in den Medien
Performance Projekt
FUCHS in den Medien |
Handelsblatt.com 22.8.2011
Mehrere Rankings sollen ratsuchenden Vermögenden den Weg zu den besten Verwaltern weisen. Eins davon ist das TOP 2011 Jahresranking der Berliner Fuchs-Briefe. Ein aktuelles, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin weckt jetzt allerdings Zweifel an der Arbeitsweise der Tester (Az. 27 O 166/11).
(...)
Ralf Vielhaber, Herausgeber und Chefredakteur der Fuchsbriefe, hält dagegen: "Selbstverständlich gab es für die Wertung eine Grundlage, die wir in unseren Stellungnahmen auch ausführlich erläutert haben", sagt er. "Hier teilen wir die Auffassung des Gerichts nicht und überlegen, dagegen vorzugehen."
(...)
HINWEIS IN EIGENER SACHE: Der Verlag FUCHSBRIEFE wird gegen das Urteil des LG Berlin Berufung einlegen.
Gericht schürt Zweifel an Finanzvergleichen
Wer sein Vermögen einem Berater anvertraut, möchte gerne auf Nummer sicher gehen. Ist der Verwalter seriös? Mehrt er das Vermögen oder zockt er sinnlos damit herum? Und vor allem: Beherrscht der Verwalter sein Handwerk?Mehrere Rankings sollen ratsuchenden Vermögenden den Weg zu den besten Verwaltern weisen. Eins davon ist das TOP 2011 Jahresranking der Berliner Fuchs-Briefe. Ein aktuelles, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin weckt jetzt allerdings Zweifel an der Arbeitsweise der Tester (Az. 27 O 166/11).
(...)
Ralf Vielhaber, Herausgeber und Chefredakteur der Fuchsbriefe, hält dagegen: "Selbstverständlich gab es für die Wertung eine Grundlage, die wir in unseren Stellungnahmen auch ausführlich erläutert haben", sagt er. "Hier teilen wir die Auffassung des Gerichts nicht und überlegen, dagegen vorzugehen."
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HINWEIS IN EIGENER SACHE: Der Verlag FUCHSBRIEFE wird gegen das Urteil des LG Berlin Berufung einlegen.
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