Der Unternehmerbrief aus der Hauptstadt


71. Jahrgang / 14 vom 16.02.2017   << zum Inhaltsverzeichnis      
     
Energie | Förderung: Hohe Zuschüsse für Ladestationen
Sie können sich ab dem 1. März bis zum 28. April um Zuschüsse für neue E-Ladestationen bewerben. Maximal 60% der Kosten werden erstattet. Je Normalladestation sind dies bis zu 3.000 Euro, für Schnellladestationen bis zu 30.000 Euro.
Gefördert werden sowohl neue Standorte wie auch die Umrüstung bestehender Ladestellen. Begünstigt werden Private und Unternehmen. Nachweisen müssen Sie zudem die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien bzw. aus vor Ort erzeugtem regenerativen Strom bspw. aus Photovoltaik-Anlagen. Sie verpflichten sich obendrein zum Betrieb der neuen Ladestation auf sechs Jahre und als Untergrenze zwölf Stunden am Tag. Zur Verfügung stehen 300 Mio. Euro.
Den Antrag müssen Sie vor den Bauarbeiten stellen. Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter: https://tinyurl.com/jbgrdu3.
Fazit:
Es wird viele Interessenten geben. Werden Sie umgehend aktiv.