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n-tv online, 14. Mai 2007

Lebensarbeitszeitkonten - Welche Anbieter gut beraten


Von Ralf Vielhaber

Mit einem Lebensarbeitszeitkonto können sich Arbeitnehmer einen vorgezogenen Ruhestand erarbeiten. Das Prinzip: Überstunden, nicht genommener Urlaub, Sonderzahlungen des Betriebs oder sonstige Gehaltsbestandteile werden nicht sofort vergütet, sondern auf ein Vorsorgekonto gezahlt. Das Kapital kann brutto für netto angelegt werden Steuern oder Sozialabgaben fallen erst in der Auszahlungsphase an, wenn mit dem angesammelten Geld die arbeitsfreie Zeit bis zum offiziellen Renteneintrittsalter überbrückt wird.

Arbeitszeitkonten bieten also ein riesiges Wachstumspotenzial. Die FUCHSBRIEFE haben die am Markt befindlichen Anbieter deshalb einem Qualitätstest unterzogen. Denn ohne eine zwischengeschaltete Bank, Versicherung oder ein unabhängiges Beratungsunternehmen geht es nicht. Die Finanzdienstleister berechnen die Versorgungslücke, legen die Sparbeiträge an, sorgen für den vertraglichen Schutz vor einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers, und vieles mehr. Wie kompetent sie dabei vorgingen, ermittelten "Fuchsbriefe" anhand eines 40-jährigen leitenden Angestellten, der sich möglichst bereits mit 60, spätestens 63 Jahren zurückziehen und in der Übergangszeit 75 Prozent seines bisherigen Bruttogehalts beziehen wollte.

Die Testergebnisse
Drei Anbieter, die Swiss Life sowie die beiden Versicherer Hamburg-Mannheimer und Victoria-Versicherung, lösten die ihnen gestellte Aufgabe in herausragender Weise und erhielten dafür die Note "Bestleistung". Die Bewertung "uneingeschränkt empfehlenswert" verdienten sich fünf weitere Unternehmen: die Deka Bank, die Württembergische Lebensversicherung, das Münchener Beratungsunternehmen Pension Consult, die AMB Generali und die Volksfürsorge Lebensversicherung.

Angeschrieben worden waren insgesamt 50 Unternehmen, 21 qualifizierte Rückmeldungen konnten ausgewertet werden. Die Note "Bestleistung" erhielt nur, wer mindestens 80 von 100 Gesamtpunkten erzielte. Dabei wurde zu 25 Prozent gewertet, ob die Ziele der Vertragsparteien berücksichtigt wurden. Die Güte der Problemlösungen floss zu 75 Prozent in die Wertung ein.

Die Spitzenreiter Hamburg-Mannheimer und Victoria, die beide auf das Know-how der Konzernmutter Ergo zurückgriffen, glänzten durch einen sehr ausführlichen Vorschlag. Insgesamt sechs, auch für Laien verständliche Musterrechnungen wurden beigelegt. Sie berücksichtigten verschiedene Alternativen einen Bezug der gesetzlichen Rente mit 65 (was bei dieser zu entsprechenden Abschlägen führt) oder mit 67. Ferner wurde die wahlweise Anlage des gesparten Geldes mit Investmentfonds nach einem Lebenszyklus-Modell oder mit einer Rentenversicherung durchgerechnet. Gut gelöst wurde auch der Schutz des angelegten Geldes vor einer möglichen Insolvenz des Unternehmens.

Auch die Swiss Life legte differenzierte, verständliche Berechnungen vor und präsentierte eine Fonds- und eine Versicherungslösung. Zusätzlich punktete sie durch die aufmerksame und vorsichtige Kalkulation der erzielbaren Alterseinkünfte. So berücksichtigte man z.B. die Inflation, indem die Rentenbeiträge mit 1,5 Prozent pro Jahr dynamisiert wurden.

Ein Fall mit Tücken im Detail
Das FUCHSBRIEFE-Team war insgesamt positiv überrascht, dass immerhin ein Drittel der getesteten Anbieter qualitativ hochwertige Angebote machten. Trotzdem war der Fall nicht ohne Tücken. Konfliktpotenzial birgt insbesondere die Auszahlungsphase: Der Arbeitnehmer befindet sich dann de facto im Vorruhestand, ist de jure aber noch Angestellter des Betriebs.

Deshalb sollte in den Arbeitszeitkonten-Verträgen detailliert geregelt sein, ob in dieser Zeit Anspruch auf Urlaubsgeld oder Sonderleistungen besteht, was bei Krankheit oder Invalidität geschieht und wer die in der Auszahlungsphase fälligen Sozialabgaben bezahlt. Vor allem den zuletzt genannten Punkt behandelten manche Anbieter stiefmütterlich. Ist aber nicht klar, wer fällige Beiträge zu entrichten hat, wird schnell vor Gericht gestritten. Das lässt sich durch ausgeklügelte Verträge vermeiden.

Der Berater sollte den Arbeitgeber außerdem darauf hinweisen, dass er bei unzureichender Vertragsgestaltung dafür gerade steht, wenn die Kapitalanlage ins Minus fährt. Der Arbeitgeber haftet eventuell auch für Aufwendungen des Finanzdienstleisters, wenn das Zeitkonto allzu vorzeitig wieder aufgegeben wird. Wurde die Abschlussprovision nicht von den zuallererst gezahlten Beiträgen entrichtet (Fachleute sprechen von "Zillmerung"), kann die Versicherung Nachschüsse von ihrem Vertragspartner, dem Betrieb verlangen.

Streit kann auch entstehen, wenn andere Zusatzleistungen des Unternehmens wie z.B. eine laufende Direktversicherung während des "Vorruhestands" nach Ansicht des Arbeitnehmers weiterhin durch den Betrieb gezahlt werden soll, dieser aber davon nichts wissen will.

Böses Erwachen kann es letztendlich geben, wenn Beschäftigte die Stelle wechseln, der neue Arbeitgeber das Zeitkonto aber nicht fortführen möchte. Dann bleibt nur, den Vertrag in eine herkömmliche betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln oder sich das Geld auszahlen zu lassen. In beiden Fällen müssen die zuvor gesparten Sozialversicherungsbeiträge, in ungünstigen Fällen auch Einkommenssteuern, nachentrichtet werden.

Über alle möglichen Fallstricke sollten verantwortlich handelnde Berater detailliert aufklären.

Ralf Vielhaber