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71. Jahrgang / 44 vom 12.06.2017
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Zur Situation: Europa und das Recht
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker greift zur juristischen Keule. Er will rechtliche Schritte gegen Polen, Ungarn, Tschechien und die Slowakei einleiten. Weil sie nicht bereit sind, Flüchtlinge insbesondere aus islamisch geprägten Ländern aufzunehmen. Es gelte, deutlich zu machen, "dass getroffene Entscheidungen geltendes Recht sind, auch wenn man dagegen gestimmt hat".
Falscher Mann, falsche Argumentation. Pocht doch ausgerechnet der Politiker auf Rechtstreue, der Frankreich seine seit mehr als einem Jahrzehnt andauernden Verstöße gegen den Maastricht-Vertrag (Überschreitung des Haushaltsdefizits) mit den Worten erlassen hat: "Frankreich ist eben Frankreich".
Die Argumentation wäre überzeugender, wenn die EU nicht bei anderen sensiblen Themen Rosinenpickerei zugelassen hätte. So sind Dänemark und Großbritannien von der prinzipiellen Beitrittspflicht zum Euro bei Erfüllung der Kriterien befreit. Schweden hat das Volk befragt und dessen Nein wurde akzeptiert.
Ausgerechnet das Dubliner Übereinkommen wurde mit Billigung Brüssels außer Kraft gesetzt. Es verpflichtet dazu, das Asylverfahren in dem Staat durchzuführen, in den ein Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist. Bundeskanzlerin Merkel ist 2015 auf dem Höhepunkt der damaligen Flüchtlingswelle von der Übereinkunft abgewichen. Brüssel hat dazu genickt.
Mit der Rechtsgemeinschaft Europa ist es also so eine Sache. Pacta sunt servanda - das Prinzip hat die Kommission nicht durchgehalten. In der politisch hochsensiblen Flüchtlingsfrage auf vertragliche Pflichterfüllung zu pochen, kann deshalb mit einiger Berechtigung als Willkür empfunden werden.
Junckers Disziplinierungsmethode ist somit falsch. Er wird in Osteuropa damit viel Porzellan zerschlagen. Und das in einer Situation, in der die Europäische Union gerade dabei ist, sich von ihrer schlimmsten (Sinn-)Krise der jüngeren Zeit zu erholen.
Fazit:
Kein Zweifel, Europa sollte sich wieder als Rechtsgemeinschaft konstituieren. Aber dann darf nicht mehr gelten: Die Kleinen henkt man, die Großen lässt man laufen.

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